Rummelstrasse 1, 5610 Wohlen, Tel. 056 622 13 60, Fax 056 622 32 33
       
 


 

Todesfall - was nun?

 

Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause

Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft.
Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.

Bei Tod in Folge Unfall

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim

Die Spital- bzw. die Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.

Benachrichtigung des Bestattungsamtes

Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
  • Familienbüchlein (für Verheiratete)
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
  • allenfalls Schriftenempfangsschein, Identitätskarte, Personalausweis
    Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Die Bestattung

Folgende Fragen können mit dem Bestattungsamt geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Ort der Aufbewahrung
  • Art und Lage des Grabes

Wer muss dringend Benachrichtigt werden?

Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden?), Arbeitgeber

Weitere Benachrichtigungen

Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:

  • Pfarramt: persönliche Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung.
    Wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen.
  • Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl.

Diverse Organisationen

Vor der Bestattung:

  • Versand der Todesanzeigen
  • Aufgabe der Todesanzeige in der Lokalzeitung
  • Reservation des Restaurants für das Leidmahl
  • Gärtnerei: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze

Nach der Bestattung:

  • Versand der Danksagungen
  • Organisation der Grabpflege
  • Auswählen des Grabsteins (ca. nach einem Jahr)
  • Krankenkasse, allfällige Unfall- oder Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, jederzeit mit uns Kontakt aufzunehmen.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen.

 
 
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