Todesfall - was nun?
Unser Leitfaden kann Ihnen als Hilfe dienen, wenn Sie sich selbst weiterführend kümmern möchten. Als langjähriger Bestatter im Aargau wissen wir jedoch, mit wie vielen organisatorischen Angelegenheiten Sie im Trauerfall konfrontiert sind. Sie können deshalb auf unsere Unterstützung in all diesen Angelegenheiten zählen – ein Anruf genügt. Mit grösstem Respekt für die Sorgen und Wünsche Hinterbliebener übernehmen wir die Organisation vor, während und nach der Bestattung. Wir bedanken uns von Herzen für Ihr Vertrauen.
Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause
Benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt oder den Hausarzt. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.
Bei Tod infolge Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ungedingt die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
Ein zuständiger Arzt der Klinik stellt den ärztlichen Todesschein aus. Dieser wird vom Spital, Klinik oder dem Wohnheim direkt ans zuständige Bestattungs-/Zivilstandsamt gesendet. Ist dies nicht der Fall, so wird die Todesbescheinigung an die Angehörigen übergeben.
1 | Wer ist zu benachrichtigen?
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Familie und Umfeld
Die nächsten Angehörige und der Arbeitgeber müssen benachrichtigt werden. Eine Liste mit allen Adressen kann Ihnen helfen, die Übersicht zu bewahren.
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Bestattungsamt der Steuergemeinde
Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich baldmöglichst zu benachrichtigen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und bringen Sie zum Gespräch folgende Unterlagen mit:
- Evtl. Originaltodesbescheinigung vom Arzt (nur wenn privat verstorben)
- Familienbüchlein
- Für Ausländer: Pass, Ausländerausweis und allfällige zivilstandsamtliche Dokumente, sofern vorhanden. Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist evtl. dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
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Pfarramt
Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:
- Persönliche Vorsprache beim Pfarramt nach telefonischer Vereinbarung. Bringen Sie wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mit.
- Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten (Musikanlage, Titelauswahl)
2 | Welche Fragen kann ich mit dem Bestattungsamt klären?
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Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
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Ort und Zeit der Bestattung
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Ort und Zeit der Abdankung
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Art und Lage des Grabes
3 | Wir helfen Ihnen gerne bei:
Vor der Bestattung
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Ort der Aufbahrung
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Wie nehmen wir Abschied, Trauerrituale
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Erstellen und Versand der Todesanzeigen
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Aufgabe der Todesanzeige in der Lokalzeitung
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Dekoration bei der Abdankung, z. B.: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze, Kerzen, Engel, Bilder und weitere Gegenstände gemäss persönlicher Besprechung
Nach der Bestattung
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Erstellen und Versand der Danksagungen
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Aufgabe der Danksagung in der Lokalzeitung
4 | An was muss ich sonst noch denken?
Vor der Bestattung
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Reservation des Restaurants für das Leidmahl
Nach der Bestattung
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Organisation der Grabpflege
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Auswählen des Grabsteins
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Abmeldungen bei Krankenkasse, allfälliger Unfall- und Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz *
* Fordern Sie einen Auszug aus dem Todesregister beim Zivilstandsamt des Sterbeortes an. Dieser wird zum Abmelden von Krankenkasse, für Arbeitgeber, Pensionskasse usw. verwendet und darf kopiert werden.