TODESFALL - WAS NUN?

Unser Leitfaden kann Ihnen als Hilfe dienen, wenn Sie sich selbst weiterführend kümmern möchten. Als langjähriger Bestatter im Aargau wissen wir jedoch, mit wie vielen organisatorischen Angelegenheiten Sie im Trauerfall konfrontiert sind. Sie können deshalb auf unsere Unterstützung in all diesen Angelegenheiten zählen – ein Anruf genügt. Mit grösstem Respekt für die Sorgen und Wünsche Hinterbliebener übernehmen wir die Organisation vor, während und nach der Bestattung. Wir bedanken uns von Herzen für Ihr Vertrauen.

Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause


Benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt oder den Hausarzt. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.


Bei Tod infolge Unfall


Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ungedingt die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.


Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim


Ein zuständiger Arzt der Klinik stellt den ärztlichen Todesschein aus. Dieser wird vom Spital, Klinik oder dem Wohnheim direkt ans zuständige Bestattungs-/Zivilstandsamt gesendet. Ist dies nicht der Fall, so wird die Todesbescheinigung an die Angehörigen übergeben.

1 | Wer ist zu benachrichtigen?

  • Familie und Umfeld

    Die nächsten Angehörige und der Arbeitgeber müssen benachrichtigt werden. Eine Liste mit allen Adressen kann Ihnen helfen, die Übersicht zu bewahren.

  • Bestattungsamt der Steuergemeinde

    Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich baldmöglichst zu benachrichtigen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und bringen Sie zum Gespräch folgende Unterlagen mit:


    • Evtl. Originaltodesbescheinigung vom Arzt (nur wenn privat verstorben)
    • Familienbüchlein
    • Für Ausländer: Pass, Ausländerausweis und allfällige zivilstandsamtliche Dokumente, sofern vorhanden. Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist evtl. dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
  • Pfarramt

    Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:


    • Persönliche Vorsprache beim Pfarramt nach telefonischer Vereinbarung. Bringen Sie wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mit.
    • Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten (Musikanlage, Titelauswahl)

2 | Welche Fragen kann ich mit dem Bestattungsamt klären?

Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)

Ort und Zeit der Bestattung

Ort und Zeit der Abdankung

Art und Lage des Grabes

3 | Wir helfen Ihnen gerne bei:

Vor der Bestattung

Ort der Aufbahrung

Wie nehmen wir Abschied, Trauerrituale

Erstellen und Versand der Todesanzeigen

Aufgabe der Todesanzeige in der Lokalzeitung

Dekoration bei der Abdankung, z. B.: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze, Kerzen, Engel, Bilder und weitere Gegenstände gemäss persönlicher Besprechung

Nach der Bestattung

Erstellen und Versand der Danksagungen

Aufgabe der Danksagung in der Lokalzeitung

4 | An was muss ich sonst noch denken?

Vor der Bestattung

Reservation des Restaurants für das Leidmahl

Nach der Bestattung

Organisation der Grabpflege

Auswählen des Grabsteins

Abmeldungen bei Krankenkasse, allfälliger Unfall- und Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz *

* Fordern Sie einen Auszug aus dem Todesregister beim Zivilstandsamt des Sterbeortes an. Dieser wird zum Abmelden von Krankenkasse, für Arbeitgeber, Pensionskasse usw. verwendet und darf kopiert werden.

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